Seite wählen

Familienpsychologische Gutachten in der Region Nürnberg

Gutachten

Sorgerecht, Aufenthalt, Kindeswohlgefährdung, geschlossene Unterbringung, Diversität in Sprache und Kultur

Seit 2020 erstellt das Büro Findeiss Gutachten für Familiengerichte in der Metropolregion Nürnberg. Zur „Verfahrensphilosophie“ gehört sicherlich die Erkenntnis, dass ein familienpsychologisches Gutachten nicht ausschließlich dazu dienen sollte, möglichst objektiv den Status quo eines familiären Systems oder einzelner Menschen zu erheben, sondern es auch die Chance in sich birgt, konstruktive Impulse zu setzen, um ein verfestigtes Konfliktsystem in Bewegung zu bringen. Wenngleich eine solche lösungsorientierte Diagnostik nicht in jedem Fall einsetzbar oder nützlich ist (z. B. in Verfahren nach §1666 BGB), steht dieser Ansatz doch für eine humanistisch-systemische Grundhaltung. Einzelne Personen, Beziehungspartner oder Familiensysteme werden nicht ausschließlich als „diagnostisches Objekt“ betrachtet, sondern als Konfliktbeteiligte, aber auch Akteure der eigenen Lebensgestaltung, deren Fähigkeit zur Deeskalation, Konfliktlösung und zum Interessenausgleich grundsätzlich als Ressource angenommen und als aktivierbar angesehen wird. In diesem Sinne verlagert sich der Fokus der Begutachtung auch in der Fachliteratur in den letzten Jahren zunehmend von der Statusdiagnostik zur Prozessdiagnostik und einer sich hieraus abgeleiteten Verlaufsprognose.

Arbeitsbereiche

Klärung und Entscheidungen zum Lebensmittelpunktes

Die Frage nach dem zukünftigen Lebensmittelpunkt eines Kindes stellt die häufigste gerichtliche Fragestellung dar.

Wie soll das zukünftige Betreuungssetting zwischen den Eltern entschieden werden und wie sind die vorhandenen Betreuungsressourcen der Eltern möglichst effektiv für das Kind zu nutzen?

Im Rahmen der Begutachtung sind verschiedene Entscheidungskriterien abzuklären und zu gewichten. Hierzu werden ausführlich der Entwicklungsstand des Kindes und entscheidungsrelevante Faktoren erhoben (Traumatisierungen, Persönlichkeitsdispositionen, …). Seine differenzierten Beziehungsqualitäten zu den Eltern und sozialen Systemen, die vom Kind gezeigte emotionale Tendenz bzw. sein geäußerter Wille, Kontinuitätsüberlegungen, die Erziehungs- und Förderkompetenzen der Elternteile, sowie äußere Betreuungsbedingungen.

Zur validen Beantwortung der gerichtlichen Frage durchlaufen Eltern einen strukturierten Prozess von Testsettings, der fundierte, reliable und valide Ergebnissen generiert.

Verfahren nach § 1666 BGB

Hinsichtlich der Elternteile wird im Rahmen der Begutachtung untersucht, ob diese mittelbar oder unmittelbar an einer Entwicklungsstörung im Sinne einer Kindeswohlgefährdung in der Vergangenheit oder gegenwärtig beteiligt sind. Es ist zu untersuchen, ob die Elternteile in der Lage sind, die Geschehnisse aus der Vergangenheit angemessen zu bewerten, eine Eigenbeteiligung zu erkennen und ob sie in der Lage bzw. willens sind, zuverlässig Hilfen anzunehmen.

In der Summe geht es also darum, die auf Seiten des Kindes und der Eltern vorliegenden Risikofaktoren zu ermitteln und diese mit den vorhandenen Ressourcen (Schutzfaktoren) zu gewichten. Ebenfalls muss im Sinne einer Prognose bewertet werden, ob die in der Vergangenheit aufgetretenen Risikofaktoren zukünftig fortbestehen oder aber durch entsprechende Interventionen in ihren Auswirkungen gemindert oder kompensiert werden können.

Kontaktgestaltung („Umgang“)

Konflikte, die nach der Trennung weitergelebt werden, sind teilweise so verhärtet, dass das Familiengericht aufgefordert wird, eine richterliche Entscheidung bezüglich einer Kontakt-/Umgangsregelung herbeizuführen. Im Vorfeld müssen die möglichen Folgen der infrage kommenden Optionen für das Kind sorgsam abgewogen werden, wobei eine reine Status-quo-Diagnostik des Konfliktes durch die Sachverständigen den Betroffenen oftmals wenig hilft, wenn sich daraus keine Impulse für die Veränderung der konfliktträchtigen Situation ergeben.

Vor allem den Entwicklungsstand und das Persönlichkeitsbild des Kindes, seine Beziehungsqualitäten zu den Eltern und Geschwistern, der Wille bzw. die emotionale Tendenz der Kinder, die elterliche Beziehungsgestaltung, die Förderkompetenz und Feinfühligkeit der Kontakt-/Umgangsberechtigten, wie auch die Bindungstoleranz des hauptbetreuenden Elternteils sind die Kategorien, nach denen sich Empfehlungen richten.

Fragestellung zur elterlichen Verantwortung

Als Voraussetzung für eine am Kindeswohl orientierte gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung wird eine ausreichende Erziehungsfähigkeit beider Elternteile angenommen, aber auch, im Rahmen der Begutachtung, geprüft.

Im Einzelfall muss belegt sein, wie das Konfliktgeschehen das Kindeswohl berührt und die Belastungen für das Kind durch eine Veränderung der Verteilung der elterlichen Rechte und Pflichten gemindert werden können.

Abklärung zu Freiheitsentziehende Maßnahmen

Im begründeten Einzelfall helfen Maßnehmen, die die persönliche Freiheit einschränken, evtl. dazu, aus akuten Krisen und Gefährdungslagen herauszuführen. „Auszeiten“ können, auch bei Kindern und Jugendlichen, dann induziert sein, wenn Selbst- und Fremdgefährdende Verhalten, aus fachlicher Sicht, dies erfordern, um eine Veränderung von Verhalten und Persönlichkeitsentwicklungen zu ermöglichen und strukturell zu unterstützen.

Umsetzung gelingender Ideen nach Trennung und Scheidung als kooperierende Eltern

Auch nach einem Vergleich oder einer Entscheidung zu Aufenthalt oder Umgang bleiben, in vielen Fällen, Misstrauen und negative Grundhaltungen der ehemaligen Partner*Innen, oft nach vielen Jahren der Auseinandersetzung, aktiv handlungsleitend bei den Akteuren wirksam. Diese Narrative sabotieren, in vielen Fällen, leider auch gute Vereinbarungen so, dass diese in der Praxis keine Chance auf Erfolg haben. So wird der strittige Prozess der Erwachsenen bei Gericht, unstrittig eine große Belastung für die Kinder, entweder „schlecht beendet“ oder ungut weitergeführt.

Wir bieten, im Anschluss an Verfahren, die Gelegenheit, Ideen zu entwickeln, negative Grundhaltungen zu verändern, diese, im guten Sinne, wirksam werden zu lassen und neue Rollen einzunehmen.

Familienpsychologische Gutachten Nürnberg
Familienpsychologische Gutachten Nürnberg
Jürgen FIndeiss

Jürgen Findeiss

Erziehungswissenschaftler (Univ. Marburg) DGSV

Familiengerichtliche Gutachten

25 Jahre Erfahrung an der Schnittstelle Psychatrie/Jugendhilfe/Justiz

Systemische Eltern- und Konfliktberatung

 

 

Jürgen Findeiss

Dipl. Päd. (Univ.)
Zertifizierter Gutachter

0157 831 959 31

Moltkestraße 12, 90429 Nürnberg